Bildungskonto

Das Bildungskonto können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Vollzeitausbildung mit einer Mindestdauer von vier Monaten oder eine Lehre absolvieren. Ziel der Ausbildung muss ein arbeitsmarktrelevanter Bildungsabschluss sein, der in gegenwärtigen oder künftigen Tätigkeiten angewandt werden kann.

Tipp

Klären Sie vor Ausbildungs­beginn die Förder­möglich­keiten mit uns ab.

Voraussetzungen

  • Ihre Ausbildung findet an zumindest vier Tagen pro Woche mit mindestens 30 Stunden Unterricht bzw. Praktikum statt.
  • Als Vollzeitausbildung gilt auch ein Lehrverhältnis in Vorarlberg.
  • Sie waren vor Beginn der Ausbildung insgesamt mindestens 1 Jahr, die letzten 6 Monate in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt. Frühere Beschäftigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
  • Sie schränken aufgrund der Ausbildung die berufliche Tätigkeit stark ein bzw. geben sie auf und müssen daher mindestens 25 % Einkommensverlust hinnehmen.
  • Ihr Einkommen liegt unmittelbar vor Ausbildungsbeginn unter 4.500 Euro brutto. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je 660 Euro gewährt.
  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Vorarlberg.

Ausgeschlossen von Förderungen sind Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen.

Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur dann gefördert, wenn es im Land keine gleichwertige Ausbildung gibt.

Förderhöhe

Die Förderhöhe wird nach den anfallenden Kurskosten gestaffelt und hängt auch davon ab, ob Sie während der Ausbildung Taschengeld oder Praktikumsentgelt erhalten. Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe zwischen 150 Euro und 370 Euro pro Monat. Sie wird – je nach Dauer der Ausbildung – für maximal zehn Monate pro Jahr gewährt. Für Lehrverhältnisse ist die Förderung für 12 Monate pro Jahr möglich.

Ein allfälliger Zuschuss des Bundes oder Landes (ausgenommen die Schulbeihilfe) wird bei der Bemessung der Förderungshöhe berücksichtigt.

Achtung

Wenn vom Arbeitsmarktservice eine Beihilfe ausbezahlt wird, kann für diesen Zeitraum keine Förderung gewährt werden.

Wann und wo muss ich den Antrag stellen?

Stellen Sie den Antrag nach Ausbildungsbeginn schriftlich an die Arbeiterkammer Vorarlberg. Die Frist endet drei Monate nach Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres, bei kürzeren Ausbildungen spätestens drei Monate nach Ende der Ausbildung.

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an

Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 4
6800 Feldkirch

oder per E-Mail an info@bildungszuschuss.at

 

Achtung

Ausgeschlossen von Förderungen sind Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen.

Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur dann gefördert, wenn es im Land keine gleichwertige Ausbildung gibt.

Hinweis

Tageskurse für die Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung sind ausgenommen, da es für die Absolvierung der Berufsreife- bzw. Studien­berechtigungs­prüfung eine pauschale Förderung gibt.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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