Bildungsprämie für Unternehmer/innen

Mit der Bildungsprämie unterstützen wir Sie als Unternehmer/in, wenn Sie sich für Ihre Erwerbstätigkeit weiter qualifizieren. Ziel der Ausbildung ist die Erlangung arbeitsmarktrelevanter Bildungsabschlüsse, die in gegenwärtigen oder künftigen Tätigkeiten angewendet werden können.

Voraussetzungen

  • Sie sind Einzelunternehmer/in, voll haftende/r Gesellschafter/in von Personengesellschaften sowie mit mehr als 25 Prozent an der Gesellschaft beteiligte/r handelsrechtliche/r Geschäftsführer/in von Kapitalgesellschaften.
  • Selbstständigkeit muss bei der Antragsstellung vorliegen.
  • Der Unternehmenssitz liegt in Vorarlberg.
  • Die Ausbildung muss eine erhebliche Qualifikations­verbesserung in der ausgeübten Erwerbstätigkeit zur Folge haben.

Unterschiedliche Förderhöhen

Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren inklusive einer allfälligen Pauschale für das Prüfungsmaterial für Meister- und Befähigungsprüfung. Sie beläuft sich jedoch auf maximal 2.500 Euro für folgende Ausbildungen:

  • Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung
  • Vorbereitungskurse auf die Meister- und Befähigungsprüfung

Die Förderhöhe beträgt bis zu einem Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren. Sie beläuft sich jedoch auf maximal 2.500 Euro für folgende Ausbildungen:

  • Universitäts- bzw. Fachhochschullehrgänge
  • WIFI-Fachakademien
  • Werkmeisterschulen
  • Berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden, die in einem fachlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Ist dies nicht der Fall, entscheidet der Vorstand über die Vergabe der Förderung.

Wann und wo muss ich den Antrag stellen?

Das Förderansuchen kann nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Die Einreichfrist endet drei Monate nach dem erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme.

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an

Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 4
6800 Feldkirch

oder per E-Mail an info@bildungszuschuss.at

 

Achtung

Ausgeschlossen von Förderungen sind Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen.

Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur dann gefördert, wenn es im Land keine gleichwertige Ausbildung gibt.

Hinweis

Tageskurse für die Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung sind ausgenommen, da es für die Absolvierung der Berufsreife- bzw. Studien­berechtigungs­prüfung eine pauschale Förderung gibt.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Kommentare sind geschlossen.