Fragen & Antworten

Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir hier gesammelt. Weitere Fragen beantworten gerne unsere Mitarbeiterinnen, telefonisch unter +43 (0) 50 258 4200 oder per E-Mail an info@bildungszuschuss.at

Wo bekomme ich das Antragsformular?

Anträge für den Bildungszuschuss können Sie entweder selbst herunter laden oder telefonisch unter 050 258 4200 anfordern. Wir senden Ihnen diese gerne zu.

Bis wann muss ich den Antrag abgeben?

Bildungskonto, Bildungsprämien und Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfung: Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn, muss jedoch bis spätestens 3 Monate nach Ausbildungsende bzw. Ende des jeweiligen Schuljahres gestellt werden.

Wohnzuschuss: Der Antrag kann frühestens nach Bezug des Zweitwohnsitzes eingereicht werden. Die Einreichfrist endet im Falle eines Zweitwohnsitzes Ende März für das vorangegangene Jahr bzw. drei Monate nach Ende des Lehrverhältnisses.

Gerne auch per E-Mail an info@bildungszuschuss.at

Welche Unterlagen benötige ich und wohin muss ich den Antrag senden?

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular samt den Unterlagen, die auf der letzten Seite des jeweiligen Antrags angeführt sind, senden Sie per Post an:

Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 4
6800 Feldkirch

oder per Mail an: info@bildungszuschuss.at

Achten Sie bitte darauf, den Antrag komplett auszufüllen und alle Bestätigungen und Beilagen mitzusenden. So können wir Ihren Antrag schneller behandeln.

Besteht die Möglichkeit einer Beratung?

Natürlich können Sie sich telefonisch unter der Nummer 050 258 4200 über den Bildungszuschuss informieren bzw. beraten lassen. Wir sind für Sie da von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13 bis 16 Uhr. Wir können auch gerne einen persönlichen Termin vereinbaren.

Wann wird die Förderung ausbezahlt?

Die Förderung wird immer erst nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme ausbezahlt.

Davon ausgenommen ist der Förderbereich „Bildungskonto“:
Hier wird die Förderung bereits nach der Genehmigung überwiesen.

Wird die Schule/Weiterbildung jedoch vorzeitig abgebrochen, ist dies der Arbeiterkammer, Abteilung Förderwesen, umgehend zu melden. Die anteilige Förderung müssen Sie dann zurückzahlen.

Wer unterstützt den Bildungszuschuss?

Die Initiative wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das AMS Österreich.

Kontakt

 per Mail
info@bildungszuschuss.at

per Telefon
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 13 bis 16 Uhr

Telefon +43 (0) 50 258 4200

per Post
Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 4
6800 Feldkirch

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