Wohnzuschuss für Lehrlinge

Speziell für Lehrlinge gibt es neben der Bildungsprämie und dem Bildungskonto mit dem Wohnzuschuss eine weitere attraktive Förderung. Wenn Sie zur Absolvierung der Lehre einen Wohnsitz oder einen Heimplatz benötigen, unterstützen wir Sie mit bis zu 50 % der Unterkunftskosten.

Voraussetzungen

Den Wohnzuschuss können Lehrlinge in Anspruch nehmen, die auf Grund des Lehrverhältnisses auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen sind und denen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

Förderbar sind:

  • Unterkunftskosten für einen Wohnsitz, der auf Grund der weiten Entfernung, der Art des Dienstverhältnisses oder der Verkehrsverhältnisse notwendig ist
  • gefördert werden bis zu 50 % der Unterkunftskosten, maximal 2.500 Euro jährlich.

Förderhöhe

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Unterkunftskosten, maximal 2.500,– Euro jährlich.

Wann und wo muss ich den Antrag stellen?

Das Förderungsansuchen kann frühestens nach Bezug des Wohnsitzes eingereicht werden. Die Einreichfrist endet im Falle eines Wohnsitzes Ende März für das vorangegangene Jahr bzw. drei Monate nach Ende des Lehrverhältnisses.

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an

Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 4
6800 Feldkirch

oder per E-Mail an info@bildungszuschuss.at

 

Hinweis

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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