Bildungsprämie für Arbeitnehmer/innen

Sie bilden sich neben Ihrer beruflichen Tätigkeit weiter und erlangen mit der Ausbildung einen arbeitsmarktrelevanten Bildungsabschluss, den Sie in der gegenwärtigen oder einer künftigen Tätigkeit anwenden können und der Ihre Qualifikation verbessert. Ihre berufsbegleitende Weiterbildung unterstützen wir mit der Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen.

Voraussetzungen

  • Sie sind in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt und können eine einjährige Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen nachweisen. Frühere Beschäf­tigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
  • Sie erhalten vom Arbeitsmarktservice für die beantragte Ausbildung keine Beihilfe – ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz bzw. das Bildungsteilzeitgeld.
  • Ihr Einkommen unmittelbar vor Ausbildungsbeginn liegt unter 4.500 Euro brutto. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je 660 Euro gewährt.

Unterschiedliche Förderhöhen

Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren inklusive einer allfälligen Pauschale für das Prüfungsmaterial für Meister- und Befähigungsprüfung. Sie beläuft sich jedoch auf maximal 2.500 Euro für folgende Ausbildungen:

  • Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung
  • Vorbereitungskurse auf die Meister- und Befähigungsprüfung

Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss. Die Förderhöhe beträgt bis zu zwei Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren. Sie beläuft sich jedoch auf maximal 2.500 Euro für folgendes Ausbildungen:

  • Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung

Die Förderhöhe beträgt bis zu einem Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren. Sie beläuft sich jedoch auf maximal 2.500 Euro für folgende Ausbildungen:

  • Universitäts- bzw. Fachhochschullehrgänge
  • WIFI-Fachakademien
  • Werkmeisterschulen
  • Berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden, die in einem fachlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Ist dies nicht der Fall, entscheidet der Vorstand über die Vergabe der Förderung.

Wann und wo muss ich den Antrag stellen?

Das Förderansuchen kann nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Die Einreichfrist endet drei Monate nach dem erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme.

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an

Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 4
6800 Feldkirch

oder per E-Mail an info@bildungszuschuss.at

 

Achtung

Ausgeschlossen von Förderungen sind Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen.

Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur dann gefördert, wenn es im Land keine gleichwertige Ausbildung gibt.

Hinweis

Tageskurse für die Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung sind ausgenommen, da es für die Absolvierung der Berufsreife- bzw. Studien­berechtigungs­prüfung eine pauschale Förderung gibt.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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