Bildungsprämie für Arbeitnehmer/innen

Sie bilden sich neben Ihrer beruflichen Tätigkeit weiter und erlangen mit der Ausbildung einen arbeitsmarktrelevanten Bildungsabschluss, den Sie in der gegenwärtigen oder einer künftigen Tätigkeit anwenden können und der Ihre Qualifikation verbessert. Ihre berufsbegleitende Weiterbildung unterstützen wir mit der Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen.

Voraussetzungen

  • Sie sind in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt und können eine einjährige Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen nachweisen. Frühere Beschäf­tigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
  • Sie erhalten vom Arbeitsmarktservice für die beantragte Ausbildung keine Beihilfe – ausgenommen ist die Weiterbildungsbeihilfe während einer Weiterbildungszeit bzw. die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe während einer Weiterbildungsteilzeit.
  • Ihr Einkommen unmittelbar vor Ausbildungsbeginn liegt unter 4.500 Euro brutto. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je 660 Euro gewährt.

Förderbare Ausbildungen

  • Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung
  • Vorbereitungskurse auf die Meister- oder Befähigungsprüfung
  • Universitäts- bzw. Fachhochschullehrgänge
  • WIFI-Fachakademien
  • Werkmeisterschulen
  • Berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden, die in einem fachlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Ist dies nicht der Fall, entscheidet der Vorstand über die Vergabe der Förderung.

Unterschiedliche Förderhöhen

Die Förderhöhe wird nach dem Brutto-Monatseinkommen gestaffelt berechnet:

  • bis 1.800,- Euro: 
    50 % der Kurskosten (max. 2.500,- Euro)
  • 1.801,- Euro bis 3.000,- Euro: 
    35 % der Kurskosten (max. 2.500,- Euro)
  • 3.001,- Euro bis 4.500,- Euro: 
    20 % der Kurskosten (max. 2.500,- Euro)

Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss. Die Förderhöhe beträgt bis zu zwei Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren. Sie beläuft sich jedoch auf maximal 2.500 Euro für folgende Ausbildungen:

  • Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung
  • Berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden, die in einem fachlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Ist dies nicht der Fall, entscheidet der Vorstand über die Vergabe der Förderung.

Wann und wo muss ich den Antrag stellen?

Das Förderansuchen kann nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Die Einreichfrist endet drei Monate nach dem erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme.

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an

Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 4
6800 Feldkirch

oder per E-Mail an info@bildungszuschuss.at

 

Achtung

Ausgeschlossen von Förderungen sind Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen.

Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur dann gefördert, wenn es im Land keine vergleichbare Ausbildung gibt.

Hinweis

Tageskurse für die Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung sind ausgenommen, da es für die Absolvierung der Berufsreife- bzw. Studien­berechtigungs­prüfung eine pauschale Förderung gibt.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch und sie erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Mitteln.

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